Ausfall
Bei Absage von Veranstaltung oder Darbietung bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungstermin, so ist dem jeweils anderen Vertragspartner eine Ausfallzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtgage zu leisten. Bei einer Absage von 14 oder weniger Tagen vor der Veranstaltung, wird die volle Gage als Ausfallzahlung fällig.
Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit
oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod).
Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich
der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer
Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht
erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Sonstiges
Verpflegung/Getränke/Spesen
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
Parkplatz/Zufahrt
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort
zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des
Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe
des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an
die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend
Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein
Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-
Anschlussmöglichkeiten.
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt
sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen
Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe
abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
FLP Veranstaltungsservice
Inhaber: Fabio La Porta
Hermann-Ehlers-Straße 16
53840 Troisdorf
Rufen Sie einfach an unter
Tel: 0176846013146
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